Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung

Die Auslandsförderung richtet sich an Besucher/innen von mittleren und höheren Schulen nach Vollendung der
gesetzlichen Schulpflicht, Studierende an Hochschulen und Universitäten ab dem zweiten Studienabschnitt
sowie graduierte Akademiker/innen.

Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die
für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beantragt werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität
  • Günstiger Studienerfolg (gem. Voraussetzung für die staatliche Studienbeihilfe)
  • Befürwortung des Stipendiums der Julius-Raab-Stiftung durch eine/n Fachprofessor/in
  • Nachweis der sozialen Lage durch Bestätigung des Einkommens der Eltern und ev. des eigenen Einkommens bzw. des/r Ehepartners/in.
  • Kein Dienstverhältnis (und bei vollen Bezügen beurlaubt) während des Auslandsaufenthaltes
  • Finanzierungsplan mit allen Stipendienanträgen, auch an andere stipendienvergebenden Stellen
  • Angabe der Heimat- und der Studienadresse
  • Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl, auf die gegebenenfalls das Stipendium überwiesen werden könnte
  • Einsendung eines Kurzberichtes nach jedem Semester & Kopien von Studien- /Prüfungsbelegen


Die Stipendienfonds der Julius-Raab-Stiftung
Informationen zum Download Link | Seite

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Zentrum für soziale Marktwirtschaft / Julius Raab Stiftung 1041 Wien Mozartgasse 4